Energieausweis

... verpflichtend bei Neuvermietung und Verkauf ab 1.1.2009!

Den Energieausweis erstellen wir in folgenden Schritten:

  • Besichtigung vor Ort
  • Sichten der Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Erstellen des Energieausweises gemäß EAV-G und nach den gültigen Normen und Regelwerken (OIB-Richtlinie und Leitfaden) als Gutachten
  • Empfehlung für Maßnahmen zur Reduktion von Energieverbrauch

Der Energieausweis darf nicht älter als 10 Jahre sein und ist in folgenden Fällen vorzulegen:

  • bei Verkauf, Verpachtung und Vermietung verpflichtend - ab 1.1.2009
  • bei Neu- Zu- und Umbauten oder umfassenden Sanierungen für die Wohnbauförderung

Hinweis: der Energieausweis ist bei Inbestandgabe einer Immobilie Vertragsbestandteil und ist daher spätestens bei Abschluss des Vorvertrages vorzulegen.