Der Energieausweis darf nicht älter als 10 Jahre sein und ist in folgenden Fällen vorzulegen:
- bei Verkauf, Verpachtung und Vermietung verpflichtend - ab 1.1.2009
- bei Neu- Zu- und Umbauten oder umfassenden Sanierungen für die Wohnbauförderung
Hinweis: der Energieausweis ist bei Inbestandgabe einer Immobilie Vertragsbestandteil und ist daher spätestens bei Abschluss des Vorvertrages vorzulegen.