Fragen und Antworten zur Blower-Door Messung
Luftdichte Ebenen (das
sind Dampfsperre, Innenputze und massive Gebäudeteile welche
an sich Luftdicht sind) müssen dauerhaft dicht miteinander
verbunden sein. Mit diesen Druckdifferenzmessungen wird die
Ausführungsqualität der luftdichten Hülle
festgestellt.
Eine Luftdichte Ebene
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Ist Stand der heutigen Technik
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minimiert die Lüftungswärmeverluste eines
Gebäudes und
verringert die Heizkosten
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vermeidet Zugerscheinungen und verbessert die
Wohnqualität
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erhöht den Wirkungsgrad von Lüftungsanlagen.
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verhindert
Bauschäden (Raumluft strömt nicht in die
Baukonstruktion)
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verbessert den Schallschutz
Bei Raumluftvermischung durch undichte Bauteile von Außenluft
mit Raumluft, kann es bei den Leckstellen zur massiven Durchfeuchtung
dieser Bauteile auf Grund der Kondensation der Luftfeuchtigkeit kommen.
Dies kann zu Schäden an diesen Bauteilen führen.
Zwei Kriterien sind für uns ausschlaggebend:
Der Winddruck von außen:
Aktiver Wind von außen ergibt Zugerscheinungen in den
Wohnräumen und Auskühlung der Bauteile.
Solche Situationen erfordern höhere Heizenergie und somit
höhere Heizkosten.
Luftdichtung von der Wohnraumseite:
Ausströmende Luft von der Wohnraumseite über die
Leckstellen durchfeuchten die Bauteile (Kondensation der Luftfeuchte)
und verringert die Dämmfähigkeit der Baustoffe.
Die Blower-Door Messeinrichtung besteht aus Dichtungsrahmen
für Türen und Fenster und einem Ventilator mit
Messeinheiten, die in den bestehenden Tür- bzw. Fensterrahmen
eingesetzt werden. Es wird mit diesem Gerät ein
Über- bzw. Unterdruck im Gebäudeinneren erzeugt,
Diese Werte geben Auskunft über den Luftwechsel sowie die
Druckdifferenz im Gebäude.
Anforderung nach
ÖNORM B 8110-1
Die
Gebäudehülle beim Neubau muss dauerhaft ausreichend
luft- und winddicht ausgeführt sein.
Die Luftwechselrate zur Bestimmung der Luftdichtheit des
Gebäudes n50 - gemessen bei 50 Pascal Druckdifferenz zwischen
innen und außen, gemittelt über Unter- und
Überdruck und bei geschlossenen Öffnungen (bzw. nach
Verfahren A der ÖNORM EN 13829) - darf den Wert 3 h-1 nicht
überschreiten. Wird eine Lüftungsanlage betrieben mit
oder ohne Wärmerückgewinnung, darf die
Luftwechselrate n50 den Wert 1,5 h-1 nicht überschreiten. Bei
Einfamilien-, bzw. Reihenhäusern ist der Wert für
jedes Haus, bei Mehrfamilienhäusern für jede
Wohneinheit zu erreichen. Bei Nicht-Wohngebäuden beziehen sich
die Ansprüche auf die gesamte Gebäudehülle.
Anforderung an ein
Passivhaus
Bei Passivhäusern ist der Grenzwert n50 nach dem
Passivhausinstitut Darmstadt 0,6 h-1.
Die ÖNORM EN 13829 beschreibt zwei Arten der Messung, mit
denen jeweils unterschiedliche Ziele erreicht werden können:
Verfahren A
(Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand)
Die Prüfung des Gebäudes erfolgt im
tatsächlichen Nutzungszustand,
Verfahren B
(Prüfung der Gebäudeumhüllung)
Es werden alle vorhandenen Öffnungen (Fenster +
Türen) müssen geschlossen und alle weiteren
vorhandenen Öffnungen müssen abgedichtet werden.
Leckortungen
Mittels einer Leckortung können Leckagen sofort herausgefunden
werden. Die Ausführung dieser Überprüfung
empfiehlt sich sobald die Luftdichtheitsebenen fertig gestellt und noch
zugänglich sind.
Vorleistungen des
Auftraggebers und Messparameter
Planunterlagen sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Fenster sowie
Türen der Prüfhülle müssen fertig
gestellt und verschlossen sein, genauso die
Haustechnikleitungen, Installationsleitungen und Abfallrohre. Fehlende
Baukonstruktionen sollen abgeklebt und der Innenputz muss fertig
gestellt sein. Sämtliche Sonstige Öffnungen
müssen abgedichtet sein.. Bei starken
Windverhältnissen kann es zu einer Abweichung der
Messergebnisse kommen.
Normenverweis
- ÖNORM EN 13829: Bestimmung der
Luftdurchlässigkeit von Gebäuden im
Differenzdruckverfahren
- ÖNORM 8110-1: Wärmeschutz im Hochbau -
Teil 1: Anforderungen an den Wärmeschutz und Deklaration des
Wärmeschutzes von Gebäuden/Gebäudeteilen -
Heizwärmebedarf und Kühlbedarf
- OiB Richtlinie 6: Energieeinsparung und
Wärmeschutz
- DIN 4108-7: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in
Gebäuden