Baustellenkoordination

Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahren- verhütung gemäß § 7 ASchG bei der technischen und organisatorischen Planung.

Sicherheit durch Know-How

Die Baustellenkoordination ist eine für den Bauherrn gesetzlich verpflichtende Aufgabe. Dies beinhaltet die Sicherung des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern auf der Baustelle durch die Koordinierung, die Vorbereitung und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen für die auszuführenden Bauarbeiten.

Wir vertreten Sie als Planungs- und Baustellenkoordinator.